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"Gott hat uns die Tiere anvertraut, nicht ausgeliefert"

Batman wurde von Schrotkugel getroffen

Batman wurde von Schrotkugel getroffen

Tierarzt musste Katze eine Vorderzehe amputieren / Nicht der erste Vorfall im Landkreis

 

Fuldaer Zeitung - 20.07.2010

Allmus. Batman liegt mit verletzten Vorderpfoten im Badezimmer. Vor ein paar Tagen wurde die zweijährige Katze mit Schrot aus einer Flinte getroffen und bekam eine Zehe amputiert. Wer auf das Tier geschossen hat, ist noch unklar.

 

„Ich kann mir nicht erklären, was da passiert ist“, sagt die dreifache Katzenbesitzerin. Über das, was ihrem Tier zugestoßen ist, ist sie noch immer empört. Als sie mit ihrer Familie am Freitagabend vom Guckaisee zurückkehrte, saß Batman, eine Katze der Familie, im Hof. Ihre Brust war voller Blutspritzer und die Vorderpfoten waren angeschwollen. Sie habe sich jedoch nicht einfangen lassen, berichtet die Besitzerin. Erst am nächsten Tag kam sie an die Katze heran und brachte sie zum Tierarzt.

Dieser vermutete, dass die Katze aus der Höhe gestürzt sei und sich dabei die Verletzungen zugezogen habe. Zwei Tage später wurde Batman operiert, dabei bekam sie eine Vorderzehe amputiert. Außerdem hat sie einen Bruch in der rechten Pfote davongetragen und eine Sehne ist komplett durchtrennt worden. Auf dem Röntgenbild konnte der Tierarzt kleine Pünktchen erkennen, die keinen Zweifel daran ließen, dass auf das Tier geschossen wurde. „Die Punkte sind Teile des Schrots, das gestreut hat“, sagt die Besitzerin. Die Schrotreste könnten nicht entfernt werden, würden sich aber verkapseln, versicherte der Arzt.

Jodspray, Schmerzmittel und Antibiotika

Drei Monate wird der Heilungsprozess nun dauern. Momentan ist die Hofkatze im Badezimmer der Familie untergebracht, wo sie mit Jodspray, Schmerzmitteln und Antibiotika versorgt wird. „Batman hat Glück gehabt, dass nichts Schlimmeres passiert ist. Aber der Vorfall ist schrecklich“, sagt die Besitzerin. Fraglich bleibt für die Familie aber, wer auf die Katze geschossen hat. „Eigentlich ist sie nicht auf den Feldern oder im Wald unterwegs“, berichtet die Allmuserin. Die Familie hat den Vorfall der Umweltpolizei gemeldet und Anzeige erstattet. „So etwas ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, möglicherweise sogar gegen das Waffengesetz“, erklärt Martin Schäfer, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Osthessen. Nur Leuten mit Jagdschein sei es erlaubt, mit einer Schrotflinte Tiere zu erlegen. Auf Katzen und Hunde darf nach dem Hessischen Jagdgesetz außerdem nur in Ausnahmefällen geschossen werden (siehe Infokasten). Dass sich die Katze so weit vom Haus der Familie entfernt hat, glaubt die Katzenbesitzerin jedoch nicht. Andererseits kann sie sich auch nicht vorstellen, dass es innerhalb des Dorfes passiert ist.

"Nicht der erste Fall"

Dieser Fall sei nicht der erste, berichtet Silke Gramatzki-Wieczorek, Vorsitzende des Tierschutzvereins Verantwortung Leben. Ihr ist bekannt, dass in einigen Orten vermehrt Katzen ins Visier genommen werden. Erst kürzlich gab es einen Vorfall in Müs. „Wir übernehmen oftmals die Kosten für die Operationen, weil sie irgendwo gefunden werden und kein Besitzer ausfindig gemacht werden kann“, sagt sie. Der zuständige Arzt rufe die Tierschützerin an, wenn ein Tier aufgefunden wird. Sie schaue sich das Tier dann sofort selbst an und versuche, so gut wie möglich die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, um dem Tier zu helfen. Die Familie hofft, dass Batman nun bald wieder fit ist und dass so etwas nicht noch anderen Katzen passiert.

 

Hintergrund:

Das Töten von wildernden Hunden und streunenden Katzen ist im Bundesjagdgesetz sowie in den Jagdgesetzen der Länder durch die entsprechenden Jagdschutz-Paragrafen geregelt. Im Hessischen Jagdgesetz heißt es, Jagdschutzberechtigte (unter anderem Polizei- und Forstbeamte, Revierinhaber oder bestätigte Jagdaufseher) sind befugt:

Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung von Begleitpersonen Wild nachstellen, und Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 500 Metern, im Zeitraum vom 1. März bis 31. August in einer Entfernung von mehr als 300 Metern von der nächsten Ansiedlung jagend angetroffen werden, zu töten. Die Tötung muss unterbleiben, wenn andere Maßnahmen ausreichen, um die Gefahr abzuwehren, die von dem Hund oder der Katze ausgehen.

In Hessen wurden im Jagdjahr 2008/09 etwa 1000 Katzen und 25 Hunde erlegt. Ziel des Jagdschutzparagrafen ist es, Wildtiere vor den 500 000 Haustieren zu schützen, die alljährlich ausgesetzt werden, oft verwildern und sich dann in ihrem Überlebenskampf von Singvögeln und Jungwild ernähren müssen.

Da diese Schadensabwendung gesellschaftlich nicht unumstritten ist, appelliert der Deutsche Jagdschutzverband, die nationale Dachorganisation der Jäger, an seine Mitglieder, die Auslegung des Wildschutzes in jedem einzelnen Fall sorgfältig abzuwägen. Dies gelte insbesondere in der näheren Umgebung von Siedlungen. / ud